Impressum
Floß- und Bungalowvermietung "BIBERSPUR"
Scanbox #11207
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin - Deutschland
Axel Pohle
Telefon: 0049 172 5 888 409
Mail: axel@biberspur.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE337995474
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Floß-und Bungalowvermietung Axel Pohle „BIBERSPUR“ (im Weiteren „BIBERSPUR“ genannt). Um die vertraglichen Beziehungen zu vereinfachen, haben wir unsere AGB in zwei Abschnitte aufgeteilt. Für den Bereich Vermietung des Floßes bzw. des Waldgrundstückes mit Bungalow Allgemeine Mietbedingungen (Teil 1 AGB) und Schadensabwicklung, Erbringung von Fremddienstleistungen, Verdienstausfall…Allgemeine Geschäftsbedingungen andere Dienstleistungen (Teil 2 AGB)
Mietbedingungen (Teil 1 AGB):
Allgemeines
Diese AGB sind Bestandteil aller Mietverträge, Dienstleistungsverträge, Schadensersatzrechnungen, aller vertraglicher Vereinbarungen von der „BIBERSPUR“. Abweichungen der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von „BIBERSPUR“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes zustande.
Mietgegenstand/Leistungen
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung einer Buchungsplattform, eine verbindliche Reservierung der Website www.biberspur.com schriftliche Buchungen mit Bestätigung von „BIBERSPUR“.
Mietzeit/Mietgebühr
Die im jeweiligen Mietvertrag (bzw. auch im Übergabeprotokoll bei einer Floßvermietung) vereinbarte Mietzeit ist verbindlich und unabhängig davon zu bezahlen, ob die Objekte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietobjekte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr, sondern verursacht Zusatzkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Gebrauch der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter jederzeit die Überprüfung der Objekte.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen. Unabhängig davon, auf welcher Plattform die Buchung erfolgte, ist die rechtliche Grundlage der mit „BIBERSPUR“ geschlossene Vertrag.
Versicherung/Genehmigung
Es wird dem Mieter empfohlen für die Nutzung des Floßes eine Skipperversicherung abzuschließen bzw. die jeweiligen Versicherungsbedingungen der eigenen Haftpflichtversicherung im Vorfeld zu überprüfen und ggf. im Hinblick auf die Anmietung anpassen zu lassen. In jedem Fall haftet der Mieter vollumfänglich.
Gewährleistung/Schadenersatz
Die Objekte werden in einem technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bei einer ausführlichen Übergabe zu überprüfen. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist Gelegenheit zu geben, einen Mangel an den Mietobjekten zu beheben. Unterläßt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter an der Mietsache Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfaßt auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Bei Ausfall des Mietobjektes beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Stornierung
Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten den vereinbarten Mietpreis fordern, bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich diese wie folgt: bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises ab 6 Tage vor am Miettag 100% des Mietpreises Bei Buchung auf einer Internetplattform gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen.
Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Übergabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Buchungsrechnungen sind vorab per Überweisung oder spätestens bei Übergabe in bar fällig und zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnung von 5 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietobjekte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, daß diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Dienstleistungen gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen andere Dienstleistungen (Teil 2 AGB)
Allgemeines
Dienstleistungen zur Schadenabwicklung oder andere Dienstleistungen der Firma „BIBERSPUR“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Spätestens mit der Entgegennahme erbrachter Leistung Dritter gelten unsere AGB als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Es gilt immer die jeweils neuste Fassung dieser AGB. Der Kunde sollte sich vor Vertragsabschluss über den neuersten Stand der AGB erkundigen. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn „BIBERSPUR“ schriftlich bestätigt. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den Geschäftsbetrieb gespeichert und nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben. Für den Geschäftsbereich "Vermietung" gelten darüber hinaus die "Allgemeinen Mietbedingungen".
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von „BIBERSPUR“ sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Abgeschlossene Verträge werden durch Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch im Fall einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis einer schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet werden. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Mietverträgen auch für schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten sind unzulässig.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen. Diese beträgt in der Regel 7 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungen an Vertreter oder Angestellte sind nur gültig, wenn diese Inkassovollmacht besitzen. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Rechnungsempfänger ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderung den Rechnungsbetrag anzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur insoweit zulässig, als diese von „BIBERSPUR“ anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug des Rechnungsempfängers ist „BIBERSPUR“ berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und wird auf 11% p.a. festgelegt. Vor Zahlung fälliger Rechnungen einschließlich der Verzugszinsen und eventueller Mahnkosten sind wir zu keiner weiteren Leistung aus irgend einem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.
Leistung
Alle Dienstleistungen, auch die Dritter, welche einer Schadensregulierung dienen, Instandhaltungsarbeiten, die dadurch in Eigenleistung von „BIBERSPUR“ notwendig werden, Berechnung von schadensbedintter Ausfallregulierung, Personalkosten, Gebühren und andere Dienstleistungen von „BIBERSPUR“. Bei Vermietung sind die unter Leistungen im Teil 1 AGB unter Mietgegenstand/Leistungen aufgeführten Leistungen zu berücksichtigen.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen „BIBERSPUR“ und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.
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